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Heutiges Thema : Fortbildung- und Weiterbildung  der Zahnärzte Beispiel Foto aus der Zahnarztpraxis Dr. Martin Eder und Kolleginnen Hier abgebildet von links : Dr. Andrea Tonelli, Dr. Martin Eder, Dr. Isabella Dietrich, Dr. Corinna Bayrle CURRICULUM PARODONTOLOGIE CURRICULUM KINDERZAHNHEILKUNDE CURRICULUM ÄSTHETISCHE ZAHNHEILKUNDE CURRICULUM IMPLANTOLOGIE UND VIELE MEHR Obwohl alle Zahnärzte bereits über das Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 95 d SGB V). Demnach ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet und muss alle fünf Jahre der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen, dass er dieser Pflicht in den zurückliegenden fünf Jahren nachgekommen ist. Mindestpunktzahl und Nachweis durch Zertifikate Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte n